Energieausweis für Wohn- & Nichtwohngebäude

Rechtssicher, fachgerecht und schnell erstellt

Der Energieausweis macht die Energieeffizienz Ihrer Immobilie auf einen Blick sichtbar. Seit 2025 ist er Pflicht bei Verkauf und Vermietung. Wir erstellen Ihren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis rechtssicher nach aktuellem GEG.

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Inhalte eines Energieausweises

Beispiel eines unterschriebenen Energieausweises
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Allgemeine Gebäudedaten

Adresse, Baujahr, Gebäudetyp und die relevante Nutzfläche.

📊

Energiekennwerte

Angaben zum Primär- und Endenergiebedarf in kWh/(m²a).

📉

Effizienzklasse

Skala von A+ bis H für den schnellen energetischen Überblick.

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Anlagentechnik

Informationen zu Heizung, Warmwasser und Lüftungstechnik.

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Hinweis: Ein aktueller Energieausweis steigert die Marktattraktivität und ist ein wichtiges Verkaufsargument.

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Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Beantworten Sie die folgenden Fragen für eine individuelle Empfehlung

Frage 1 von 5

Handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude?

Frage 2 von 5

Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?

Frage 3 von 5

Wann wurde der Bauantrag gestellt?

Frage 4 von 5

Wurde die Hülle nach 1977 saniert?

Frage 5 von 5

Liegen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vor?

Ihre Empfehlung

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Häufig gestellte Fragen

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Ja, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Ausweis bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Verstöße können Bußgelder bis 15.000 € nach sich ziehen.

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